Vorweg: Diese Angabe stützt sich nicht auf statistische Erhebungen, sondern gibt die Erfahrungen der Verfasser aus den letzten Monaten wieder. Wir, also die Rechtsanwälte Benjamin Grüning und Robert Grüning, Fachanwalt für Sozialrecht, arbeiten schon seit geraumer Zeit mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Kreisverband Berlin-Nordwest e.V. zusammen. Seit mehreren Jahren erteilen wir gemeinsam mit Rainer Rheinsberg, dem Vorsitzenden des AWO Kreisverbandes Berlin-Nordwest e.V., eine ehrenamtliche Rechts- und Rentenberatung. In diesem Zusammenhang werden von uns Rentenverfahren von der Antragstellung bis hin zum gerichtlichen Verfahren begleitet. Wir beraten und unterstützen bei der Antragstellung. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, führt Rainer Rheinsberg das Widerspruchsverfahren. Sollte ein Antrags- und Widerspruchsverfahren negativ ausgehen, übernimmt die Kanzlei Grüning die gerichtliche Durchsetzung der Interessen, wobei wir auf die finanziellen Möglichkeiten unserer Mandanten natürlich Rücksicht nehmen. Wenn die Möglichkeit besteht, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen, dann führen wir das Verfahren für den Mandanten, ohne dass der Mandant bei Bewilligung von PKH an uns etwas zahlen muss. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die die Kosten für ein sozialgerichtliches Verfahren übernimmt. Bei Mandanten, die keine Rechtsschutzversicherung haben und über zuviel Einkommen oder Vermögen für die Bewilligung von PKH verfügen, rechnen wir nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, so dass neben den gesetzlichen Gebühren keine weiteren (Honorar-) Kosten für unsere Mandanten entstehen. In den letzten Monaten müssen wir feststellen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund und DRV Berlin Brandenburg immer häufiger Anträge auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente (die Begriffe „Erwerbsunfähigkeitsrente“ oder „EU-Rente“ halten sich hartnäckig, obwohl der Gesetzgeber diese Bezeichnungen schon vor über zehn Jahren aus dem Gesetz gestrichen hat) ablehnt. Die DRV unterstellt, dass die Antragsteller noch vollschichtig arbeiten können. Die hohe Ablehnungsquote sticht in´s Auge: Haben wir in den letzten Jahren kaum die Notwendigkeit gehabt, wegen einer Erwerbsminderungsrente, die von Anfang an von der AWO Berlin Nordwest e.V. unterstützt und begleitet wurde, vor Gericht zu ziehen, so müssen wir jetzt nahezu jede Woche Klagen bei den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg einreichen, weil die Anträge abgelehnt wurden und es auch im Widerspruchsverfahren bei der ablehnenden Haltung der DRV blieb.
Die Gründe können wir nur erahnen. Sicherlich sind unsere Mandanten heute nicht „gesünder“ als jene Mandanten, die wir vor ein oder zwei Jahren noch relativ problemlos bei der Rentenantragstellung unterstützen konnten. Wir vermuten, dass es etwas mit den Rentenversprechen der Großen Koalition zu tun hat. Mütterrente, Rente ab 63 und eine für heutige Zeiten recht ordentliche Rentenerhöhung kosten natürlich jede Menge Geld. Und da muss die DRV an anderer Stelle sparen. Am leichtesten ist das wohl, wenn man Antragsteller erst garnicht in den Rentenbezug kommen lässt und ihre Anträge einfach ablehnt.
Wir raten Ihnen, bei einer Ablehnung weiter für Ihr Recht zu kämpfen. Insbesondere in jenen Fällen, in denen Ihre behandelnden Ärzte die Erwerbsminderungsrente unterstützen, weil Sie z.B. schon seit Jahren arbeitsunfähig erkrankt sind, macht es Sinn, die ablehnende Entscheidung der DRV vor dem Sozialgericht zu überprüfen. Wenn Sie also einen ablehnenden Bescheid oder Widerspruchsbescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben, dann geben Sie nicht auf! Vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wir werden gemeinsam mit Ihnen den ablehnenden Bescheid und die Atteste Ihrer Ärzte prüfen und mit Ihnen dann die richtige Vorgehensweise besprechen. Gerne führen wir für Sie das Klageverfahren vor den Sozialgerichten in Berlin und Brandenburg.
Wehren Sie sich gegen eine Ablehnung!
Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns unverbindlich eine Nachricht über das Kontaktformular.
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