top of page
  • Robert Grüning / Benjamin Grüning

DAS DAUERT…


Immer wieder werden wir als Rechtsanwälte für Sozialrecht damit konfrontiert, dass Anträge unserer Mandanten schier endlos bearbeitet werden, ohne dass eine Entscheidung der Behörde getroffen wird. Das betrifft sowohl Anträge, die beim jobcenter gestellt werden als auch Anträge gegenüber der Renten- und Krankenversicherung. Dabei hat der Gesetzgeber den Leistungsträgern eine gesetzliche Frist gesetzt, in welchem Zeitraum über einen Antrag oder einen Widerspruch entschieden werden muss. Mit anderen Worten sind Bearbeitungsdauern, die über die gesetzliche Frist hinaus gehen, allein deshalb schon anzugreifen. Gerne reichen wir für Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Berlin ein.

Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns unverbindlich eine Nachricht über das Kontaktformular.

40 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG

Mit der sogenannten Eingliederungsvereinbarung hat das JobCenter ein Mittel, mit welchem dem ALG-II-Empfänger Verpflichtungen wie Leistungen und Eigenbemühungen abverlangt werden können. Und zwar in d

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ

Klagen dauert – insbesondere am Sozialgericht Berlin. Dennoch können wir in vielen Fällen eine schnelle Klärung der Angelegenheit herbeiführen. Auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann bei V

KINDERGELDANSPRUCH DES VOLLJÄHRIGEN VERHEIRATETEN KINDES

Das Finanzgericht Münster hatte in seinem Urteil vom 30.11.2012 (Az. 4 K 1569/12 Kg) festgestellt, dass für ein volljähriges und verheiratetes Kind auch dann ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn

bottom of page