Immer wieder werden wir als Rechtsanwälte für Sozialrecht damit konfrontiert, dass Anträge unserer Mandanten schier endlos bearbeitet werden, ohne dass eine Entscheidung der Behörde getroffen wird. Das betrifft sowohl Anträge, die beim jobcenter gestellt werden als auch Anträge gegenüber der Renten- und Krankenversicherung. Dabei hat der Gesetzgeber den Leistungsträgern eine gesetzliche Frist gesetzt, in welchem Zeitraum über einen Antrag oder einen Widerspruch entschieden werden muss. Mit anderen Worten sind Bearbeitungsdauern, die über die gesetzliche Frist hinaus gehen, allein deshalb schon anzugreifen. Gerne reichen wir für Sie eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht Berlin ein.
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