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BERATUNGSHILFE – WAS MUSS ICH MACHEN?

Robert Grüning / Benjamin Grüning

Aktualisiert: 9. Juni 2020


1. Wieso ein Berechtigungs-/ Beratungshilfeschein

Insbesondere im Sozialrecht ist es ein häufiges Problem, dass die Bescheide nur schwer verständlich formuliert sind. Oftmals empfiehlt es sich, eine Beratung durch einen Rechtsanwalt im Fachgebiet Sozialrecht zu erhalten. Selbstverständlich arbeiten Rechtsanwälte nicht kostenfrei. Auch für eine Beratung entstehen grundsätzlich Kosten. Die Kosten können gerade im sozialrechtlichen Mandat jedoch regelmäßig mit der Landeskasse abgerechnet werden. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass Sie dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Berechtigungsschein vorlegen. 2. Wie erhalte ich einen Berechtigungs-/Beratungshilfeschein

Um einen Berechtigungs-/Beratungshilfeschein zu erhalten, müssen Sie das Amtsgericht Ihres Wohnortes aufsuchen. Möglicherweise müssen Sie vor Ort einen Termin vereinbaren, um Ihr Anliegen einem Rechtspfleger am Amtsgericht vorzutragen. Hierfür müssen Sie unbedingt den fraglichen Bescheid mitbringen. Denn das Amtsgericht muss vorab prüfen, ob ein sog. Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie finanziell nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu beauftragen. Hierfür sind regelmäßig aktuelle Leistungsbescheide (ALG II, EU-Rente, Krankengeldbescheid, Sozialamt) ausreichend. Darüber hinaus müssen Sie Kontoauszüge der letzten drei Monatevorlegen.

3. Und dann?

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Rechtsanwalt. Gerne ist die Kanzlei Grüning bereit, sich Ihres Problems anzunehmen. Aufgrund unserer Spezialisierung auf dem Gebiet des Sozialrechts sind wir Ihr richtiger Ansprechpartner.

Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns unverbindlich eine Nachricht über das Kontaktformular:


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