top of page
  • Robert Grüning / Benjamin Grüning

AUCH DAS NOCH: JOBCENTER WILL RENTE!

Aktualisiert: 9. Juni 2020


Das passiert in letzter Zeit häufiger: Das JobCenter fordert einen ALG II – Empfänger auf, Altersrente zu beantragen, obwohl das reguläre Eintrittsalter für die Regelaltersrente noch garnicht erreicht ist. Und der Gesetzgeber hat dafür die Möglichkeit geschaffen: § 12 A SGB II berechtigt das JobCenter, einen Leistungsbezieher auf sogenannte „vorrangige Leistungen“ zu verweisen. Und eine solche vorrangige Leistung ist auch die vorgezogene Altersrente. Wenn man aber die Altersrente vorzeitig -also vor dem Renteneintrittsalter- in Anspruch nimmt, dann gibt es Abschläge! 0,3 % pro Monat! Das führt zu erheblichen Rentenabschlägen, also weniger Geld. Das Geld wird Ihnen dann im Alter fehlen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass die Altersrente, die ohne Abschläge für ein Leben im Alter gereicht hätte, mit den Abschlägen nicht mehr reicht und Sie Grundsicherug beantragen müssen, um irgendwie über die Runden zu kommen.


Jedoch ist die Aufforderung des JobCenters nicht das Ende vom Lied von der abschlagsfreien Altersrente! Es gibt die Möglichkeit, gegen einen Aufforderungsbescheid Widerspruch und Klage einzureichen. Darüber hinaus kann man bestimmte Verfahrensmöglichkeiten nutzen, die unser ansonsten natürlich unfehlbarer Gesetzgeber offenbar übersehen hat. Das Stichwort lautet „Mitwirkungspflichten“…


Sollte das JobCenter also versuchen, Sie in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu drängen, wollen wir Sie gerne unterstützen, die Abschläge klein zu halten.

Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns unverbindlich eine Nachricht über das Kontaktformular.


40 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

EINGLIEDERUNGSVEREINBARUNG

Mit der sogenannten Eingliederungsvereinbarung hat das JobCenter ein Mittel, mit welchem dem ALG-II-Empfänger Verpflichtungen wie Leistungen und Eigenbemühungen abverlangt werden können. Und zwar in d

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ

Klagen dauert – insbesondere am Sozialgericht Berlin. Dennoch können wir in vielen Fällen eine schnelle Klärung der Angelegenheit herbeiführen. Auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes kann bei V

DAS DAUERT…

Immer wieder werden wir als Rechtsanwälte für Sozialrecht damit konfrontiert, dass Anträge unserer Mandanten schier endlos bearbeitet werden, ohne dass eine Entscheidung der Behörde getroffen wird. Da

bottom of page