Das passiert in letzter Zeit häufiger: Das JobCenter fordert einen ALG II – Empfänger auf, Altersrente zu beantragen, obwohl das reguläre Eintrittsalter für die Regelaltersrente noch garnicht erreicht ist. Und der Gesetzgeber hat dafür die Möglichkeit geschaffen: § 12 A SGB II berechtigt das JobCenter, einen Leistungsbezieher auf sogenannte „vorrangige Leistungen“ zu verweisen. Und eine solche vorrangige Leistung ist auch die vorgezogene Altersrente. Wenn man aber die Altersrente vorzeitig -also vor dem Renteneintrittsalter- in Anspruch nimmt, dann gibt es Abschläge! 0,3 % pro Monat! Das führt zu erheblichen Rentenabschlägen, also weniger Geld. Das Geld wird Ihnen dann im Alter fehlen. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass die Altersrente, die ohne Abschläge für ein Leben im Alter gereicht hätte, mit den Abschlägen nicht mehr reicht und Sie Grundsicherug beantragen müssen, um irgendwie über die Runden zu kommen.
Jedoch ist die Aufforderung des JobCenters nicht das Ende vom Lied von der abschlagsfreien Altersrente! Es gibt die Möglichkeit, gegen einen Aufforderungsbescheid Widerspruch und Klage einzureichen. Darüber hinaus kann man bestimmte Verfahrensmöglichkeiten nutzen, die unser ansonsten natürlich unfehlbarer Gesetzgeber offenbar übersehen hat. Das Stichwort lautet „Mitwirkungspflichten“…
Sollte das JobCenter also versuchen, Sie in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen zu drängen, wollen wir Sie gerne unterstützen, die Abschläge klein zu halten.
Fragen? Wir beraten Sie gerne. Senden Sie uns unverbindlich eine Nachricht über das Kontaktformular.
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